AGB

AGB des Hotels

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel zum Norden – Jagel
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomiebereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen (s. dort).

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen (Nutzung der Garage, Frühstück, Gastronomie- und Telefonkonsum uä) werden mit der schriftlichen Bestätigung des Hotels und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus. Hinweis: Im Regelfall empfängt das Hotel seine Gäste bis 22.30 Uhr. Im Ausnahmefall (Verkehrsstau, Panne o.ä.) erklärt sich das Hotel bereit, die Öffnungszeit der Rezeption auf 24.00 Uhr zu verlängern.

Bei Stornierung Ihres Aufenthaltes
fallen folgende Stornokosten an:

Bis 30 Tage vor Anreise kostenlos
29 bis 14 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
13 bis 4 Tage vor Anreise 70% des Gesamtpreises
weniger als 3 Tage vor Anreise, Nichtanreise oder Abbruch des Aufenthalts
80% des Gesamtpreises

Der Frühstücksanteil wird abgerechnet.

2. Gruppenreservierungen

Bei der Buchung von mehr als fünf Gästezimmern oder einer Einzelreservierung von länger als 10 Tagen wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Hotels in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anders zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 15 % des bestellten Kontingentes. Eine Optionsfrist läuft mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage.

Bei Stornierung Ihres Aufenthaltes
fallen folgende Stornokosten an:

Bis 30 Tage vor Anreise kostenlos
29 bis 14 Tage vor Anreise 50% des Gesamtpreises
13 bis 4 Tage vor Anreise 70% des Gesamtpreises
weniger als 3 Tage vor Anreise, Nichtanreise oder Abbruch des Aufenthalts
80% des Gesamtpreises.

Der Frühstücksanteil wird abgerechnet.

3. Zimmer-Preise und Zahlungsbedingungen

a) – Einzelreservierungen –

Die vereinbarten Zimmer-Preise verstehen sich grundsätzlich inclusive der derzeit gültigen MWST, Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Zimmer-Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer vom Hotel akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen

b) – Gruppenreservierungen –

Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 30 % des Gesamtumsatzes bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest gemäss gesondertem Kontingentvertrag ist vor Ort vollständig bei Anreise zahlbar. Bei Gruppenreservierungen wird mit dem Kunden grundsätzlich ein kommissionsloser Zimmerpreis vereinbart.

c) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken

Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken, insbesondere im Bereich des Restaurant, an der Bar oder dem Saal nicht gestattet ist. Bei besonderem Wunsch und nach vorheriger gemeinsamer Absprache behält sich das Hotel vor, dem Gast einen entsprechenden Serviceaufschlag von pauschal bis zu EUR 50,– in Rechnung zu stellen.

5. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen

erfolgen generell schriftlich oder via Fax. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Garantierte Einzelreservierungen müssen am Anreisetag bis spätestens 15.00 Uhr annulliert werden. Im Falle einer garantierten Reservierung hält das Hotel das Zimmer auch dann, wenn der Gast nicht anreist. Daraus entstehender Umsatzausfall geht bis zu 80 % (ohne Frühstücksanteil) zu Lasten des Gastes. Ein Storno kann von beiden Parteien ausgesprochen werden.

6. Wertsachen

Das Hotel übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe oder Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

7. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff uä) anzuzeigen. Generell haftet das Hotel nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Handys, Musikanlagen usw.) kostenseits nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Telefon) dem Hotel anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,– erkennt der Gast an.

9. Kündigung durch das Hotel

Das Hotel ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s)) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Hotels schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen. 10. Gerichtsstand Für alle Vertragspartner des Hotels und evtl anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Schleswig vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.