Im Eingangsbereich bitte Hände desinfizieren

Corona Hinweise für Hotelgäste

Zur Zeit keine Einschränkungen

Stand 20.08.2022

Voraussetzungen zum Übernachten

Was Sie brauchen:

  • Für Getestete – Einen max. 48h alten dokumentierten negativen Corona-Test
  • Für Genesene – Einen Nachweis, dass Sie Corona hatten und wieder gesund sind
  • Für Geimpfte – Einen Nachweis, dass Sie geimpft sind
  • Das gilt für Geschäftsreisende
  • Für Privatreisen gilt 2-G.
    Ein Nachweis für die Impfung oder der Genesung

Check-Inn

  • Bitte einen Abstand von 1,5 m halten
  • Hände beim Eingangsbereich desinfizieren
  • Bitte das Anmeldeformular
    mit eigenem Stift ausfüllen
  • Husten- und Niesetikette beachten

Im Hotel

  • Vor dem Verlassen des Zimmers bitte die Hände waschen

Im Restaurant / beim Frühstück

  • Für Familien haben wir separate größere Tische
  • Bitte min. 1,5 m Abstand halten
  • Bitte gehen Sie nur alleine zur Toilette (Außer bei kleinen Kindern)

Check-Out

  • Bitte min. 1,5 m Abstand halten
  • Kartenzahlung ist keine Pflicht. Bargeldzahlung ist möglich

Mit Betreten des bereits ersten Betriebsraumes versichert jeder Gast, dass er sämtliche Maßgaben, Vorschriften sowie gesetzliche Vorgaben bezüglich der Eindämmung der Corona Krise akzeptiert, umsetzt und den Regeln des Betriebes diesbezüglich selbstverständlich unterordnet.

Bitte bleiben Sie gesund!

Schleswig-Holstein ist mit ABSTAND
das schönste Bundesland der Welt

6 Gedanken zu „Corona Hinweise für Hotelgäste

    1. Das ist eine gute Frage.
      Ich habe das mal gegoogelt:
      Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2021, Az.: 11 S 4/21
      § 2 der 4. SARS-CoV-2-EindV lautet:
      3. Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen.

      Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 Nummer 3 muss mindestens den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthalten; im Falle der Vorlage bei Behörden und Gerichten muss es zusätzlich konkrete Angaben beinhalten, warum die betroffene Person von der Tragepflicht befreit ist.

      FAZIT
      Wenn Sie bei uns mit einer Bescheinigung kommen, werden wir Sie sicher nicht abweisen.

  1. Hallo
    Ich habe ein Frage, normal bin ich ich Händler von Stoffen für den mittelalter Bereich, aber durch corona gibt es so gut wie keine Märkte. Deshalb fahre ich interessante Ziele in Deutschland an damit ich meine Stoffe anbieten kann.
    Gerne würde ich zu Ihnen kommen und auch übernachten. Vorausgesetzt Sie haben die Möglichkeit das ich meinen Verkaufsanhanger aufstellen kann. Platzbedarf 6x4m

    Mfg

    Joachim Wötzel

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